Imprint

EMC Experts e.Gen.
Rathausplatz 1
A 4550 Kremsmünster
WEB: www.emcexperts.at
E: praxisakademie@emcexperts.at

E: office@emcexperts.at
T: +43 720 585585-20
FN: 343998f, LG Steyr
UID: ATU65685877
Zertifiziert ÖNORM ISO 21001

Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

 

Gültig ab 1. August 2022

der EMC Experts e.Gen., 4550 Kremsmünster für den Geschäftsbereich Praxisakademie

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Maßnahmen und E-Learning Kurse (im Folgenden als „Weiterbildung“ bezeichnet).

2. Vertragsgegenstand

(1) EMC Experts e.Gen. verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben wird. EMC Experts e.Gen. behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen, zu verschieben oder abzusagen.

(2) Alle Anmeldungen zu den Leistungen von EMC Experts e.Gen. und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die von der Weiterbildungsteilnehmerin oder -teilnehmer oder über das Online-Anmeldetool, via FAX oder Email oder schriftliche vorgenommene Anmeldung durch EMC Experts e.Gen. bestätigt wurde.

(3) EMC Experts e.Gen. verpflichtet sich stellvertretend, im Auftrag für Kunden, speziell spezifizierte und abgestimmte, Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen. Die Anmeldung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt durch konkrete Entsendung des Kunden oder via Buchung durch die EMC Experts e.Gen. stellvertretend für den Kunden.

3. Schutz des geistigen Eigentums

(1) Die Urheberrechte an den von der EMC Experts e.Gen. und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen inhaltlichen Werke (Handbücher, Begleitunterlagen, udgl.) verbleiben bei der EMC Experts e.Gen.. Zu den Bedingungen der Common Creative Lizenz vereinbart, so gilt folgende Version: Namensnennung-Nicht kommerziell CC BY-NC 3.0 AT.

(2)  Vereinbarungen der „Creative commons“ (ist eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache):

a)   Andere dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

b)   Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Andere müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Andere oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Andere dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Keine weiteren Einschränkungen — Andere dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

c)   Hinweise:
Andere müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind.
Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Andere für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.

(3) Keinesfalls entsteht durch eine Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der EMC Experts e.Gen., insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

(4) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die EMC Experts e.Gen. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

4. Entgelthöhe

(1)  Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie die in der Auftragsbestätigung verbindlich angeführten Preise.

(2)  Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspätetem Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen.

(3) Im Falle einer Akkreditierung bzw. Zertifizierung garantiert die Bezahlung der Gebühr keine positive Beurteilung.

5. Stornierung

(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Kunden/Kundin verhindert (z.B. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Ab-bruch), so gebührt EMC Experts e.Gen. Praxisakademie das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen. Für die Stornierung von bereits terminisierten Aufträgen respektive Buchungen gelten folgende Bedingungen:

  • 4 Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn 50% der vereinbarten Auftragssumme,
  • von 4 Wochen bis 4 Tage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn 70 % der vereinbarten Auftragssumme,
  • ab 3 Tage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn 100 % der vereinbarten Auftragssumme.

6. Gewährleistung

(1) Die EMC Experts e.Gen. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7. Schadenersatz

(1) Die EMC Experts e.Gen. haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf die EMC Experts e. Gen. beigezogene Dritte zurückgehen.

(2) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

(4) Sofern die EMC Experts e.Gen. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter, z.B. eines Da-ten verarbeitenden Unternehmens, erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die ExpertForce e. Gen. diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

(5)  Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Trainerin, des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung zum festgelegten Termin. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber EMC Experts e.Gen.  sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen und Änderungen des Veranstaltungsortes.

(6)  Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmerin, des Teilnehmers werden gemäß Punkt 8. der AGB ausgeschlossen.

8. Programmänderungen und Absagen

(1)  Die EMC Experts e.Gen.  behält sich zumutbare, geringfügige Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragende sowie eventuelle Absagen vor und setz das ausdrückliche Einverständnis der Teilnehmerin, des Teilnehmers voraus. Die Teilnehmer/innen werden davon in geeigneter Weise spätestens drei Tage vor dem Weiterbildungszeitpunkt verständigt.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

(1)  Die EMC Experts e.Gen.  verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

(2)  Weiterhin verpflichtet sich die EMC Experts e.Gen., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

(3)  Die EMC Experts e. Gen. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

(4)  Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

(5)  Die EMC Experts e. Gen.  ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte gemäß Punkt 9 Abs. 4 verarbeiten zu lassen.

(6)  Die EMC Experts e.Gen. dokumentiert gemäß Art 30 Abs. 1 DSGVO in Datenverarbeitungsverzeichnis den Zweck, die Art und die technische Beschreibung der Datenverarbeitung.

(7)  Im Zuge der Anmeldung (Anmeldungsformular oder via Internet) wird von Teilnehmer/Vertragspartner eine Zustimmung zur Einwilligungserklärung – Datenverarbeitung verlangt gemäß Art 4 Z 11, Art 7 und Art 8 DSGVO. Im Sinne von §12 umfasst diese Einwilligungserklärung auch die Zulässigkeit von Bild und Tonaufnahmen die im Zuge von Weiterbildung gemacht werden.

(8)  Alle Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet.

10. Zahlungs- / Teilzahlungsbedingungen

(1) Die von EMC Experts e.Gen. gelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher MWSt. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

(2) Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach voreriger Absprache mit der Geschäftsführung von ExpertForce e. Gen. möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten ExpertForce e. Gen. die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Gerät der Kunde, die Kundin mit der Bezahlung 7 Tage in Verzug, so werden gewährte Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet.

(5) Mahnkosten gehen zu Lasten der Kundin, des Kunden. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs- oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten.

(6) Die von einem Verbraucher zu ersetzenden Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung bzw. für die Mahnspesen dürfen ein Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht, nicht übersteigen.

11. Elektronische Rechnungslegung

(1)  EMC Experts e.Gen. ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch EMC Experts e.Gen. ausdrücklich einverstanden.

(2)  Alle Entgelte verstehen sich in Euro. Für Einzeltrainings, Seminare und Workshops werden die im Vertrag bzw. in der Durchführungsvereinbarung festgelegten Entgelte berechnet.

(3)  Die EMC Experts e.Gen. hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus.

12. Widerrufsrecht von Konsumenten

(1) Ausüben des Widerrufsrechts:

  • Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (“KSchG”).
  • Verbraucher können gemäß § 11ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossene Verträge oder im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen, ab den Tag des Vertragsabschlusses, ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach § 18 FAGG ausgeschlossen ist.
  •  Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Die ExpertForce e. Gen. (4550 Kremsmünster, praxisakademie@emcexperts.at, Tel. +43 720 595595, Fax-DW -99) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Folgen des Widerrufs:

  • Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm die EMC Experts e.Gen. alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von ExpertForce e. Gen. angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei EMC Experts e Gen. eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet ExpertForce e. Gen. dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte be-rechnet.
  • Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher der EMC Experts e. Gen. einen angemes-senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ver-braucher die EMC Experts e. Gen. von der Ausübung des Widerrufsrechts hin-sichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13. Rücktritt vom Vertrag / Ausschluss einer Teilnehmerin, eines Teilnehmers

(1)  Die EMC Experts e. Gen.  ist berechtigt, eine Teilnehmerin, einen Teilnehmer vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Verhalten gesetzt hat (z.B. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, Erniedrigungen, etc), welches anderen (Vortragenden oder Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen von EMC Experts e.Gen.) die weitere Teilnahme unzumutbar macht.

(2)  Im berechtigten Fall des Ausschlusses verfallen sämtliche Rückerstattungsansprüche.

13. Haftung

(1) Die EMC Experts e.Gen. haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen

(2) Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattet, wenn die Leistung (Aus- und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des/der Teilnehmers/in liegen.

(3) Aus der Anwendung der bei EMC Experts e.Gen. erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber EMC Experts e.Gen. geltend gemacht wer-den.

(4) Für persönliche Gegenstände von Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird seitens ExpertForce e. Gen. keine Haftung übernommen.

(5) Die EMC Experts e.Gen. kann keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Mediationsklausel

(1) Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

(2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von EMC Experts e.Gen. sachlich zuständige Gericht in Steyr. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

(3) Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhand-lungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(4) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

(5) Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) Rechtsberaters bzw. Rechtberaterin, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

4550 Kremsmünster, 1. August 2022

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